E-Mail-Marketing nach DSGVO: So nutzt du Kundendaten richtig!

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Was ist die DSGVO und warum ist sie fürs E-Mail-Marketing wichtig?

Du nutzt E-Mail-Marketing, um deine Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben und mit deinen Kunden in Kontakt zu bleiben? Klasse, denn E-Mails sind nach wie vor ein mächtiges Tool im digitalen Marketing. Aber bevor du deine nächste Kampagne losschickst, müssen wir über die DSGVO sprechen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die seit Mai 2018 für den Schutz personenbezogener Daten sorgt. Sie sorgt dafür, dass die Privatsphäre von Personen in der EU gewahrt bleibt und gibt klare Regeln vor, wie mit ihren Daten umgegangen werden muss.

Einverständnis einholen: Der erste Schritt zum DSGVO-konformen E-Mail-Marketing

Es ist einfach: Keine E-Mail-Adressen ohne Einwilligung. Du brauchst das explizite Einverständnis der Personen, deren Daten du sammeln und nutzen möchtest. Das heißt, es reicht nicht, wenn das Kästchen für den Newsletter schon vorgehakt ist oder du eine E-Mail-Adresse von einer Visitenkarte abtippst. Die Personen müssen aktiv zustimmen, am besten mit einem sogenannten Double-Opt-In-Verfahren. Hierbei schickst du nach der ersten Zustimmung noch eine Bestätigungsmail, in der um eine Verifizierung der E-Mail-Adresse gebeten wird.

Transparenz zeigen: Klipp und klar kommunizieren

Steh zu dem, was du tust. Beim Sammeln von E-Mail-Adressen musst du transparent machen, wofür diese genutzt werden. Das bedeutet, du erklärst deutlich, ob die Daten für Newsletter, spezielle Angebote oder ähnliche Marketingaktivitäten verwendet werden. Auch wie oft E-Mails versendet werden, sollte keine Überraschung sein. Und vergiss nicht, Hinweise auf die Datenschutzerklärung einzubinden, wo nochmal alles genau nachgelesen werden kann.

Datenminimierung: Nur das Nötigste erfragen

Mehr ist nicht immer besser. Sammle nur die Daten, die für deine Marketingzwecke wirklich erforderlich sind. Brauchst du wirklich den vollständigen Namen, die Adresse und das Geburtsdatum für deinen Newsletter? Wahrscheinlich nicht. Beschränke dich auf das Wesentliche, zum Beispiel die E-Mail-Adresse und eventuell den Vornamen, um deine E-Mails persönlicher zu gestalten.

Auskunftsrecht und Löschung: Den Nutzern die Kontrolle geben

Denke daran, dass Nutzer das Recht haben, Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu verlangen. Sie können auch eine Berichtigung verlangen, falls die Daten nicht mehr aktuell oder falsch sind. Wichtig ist auch das Recht auf Vergessenwerden. Das heißt, wenn eine Person nicht mehr möchte, dass ihre Daten bei dir gespeichert werden, musst du sie löschen – und zwar alle Informationen, die mit dieser Person zusammenhängen.

Technische und organisatorische Maßnahmen: Sicherheit geht vor

Du bist verantwortlich für die Sicherheit der Kundendaten. Stelle sicher, dass deine IT-Systeme auf dem neuesten Stand sind und unerlaubter Zugriff, Datenverlust oder -diebstahl verhindert werden. Regelmäßige Updates des Systems und Schulungen deines Teams im Umgang mit persönlichen Daten sind nötig. Überprüfe auch, dass alle externen Dienstleister, die du für dein E-Mail-Marketing nutzt, DSGVO-konform arbeiten.

Keine Panik, aber sei vorbereitet!

Kein Grund zur Panik, aber ein Anlass zum Handeln! E-Mail-Marketing nach DSGVO klingt vielleicht kompliziert, ist aber machbar und zwingt dich dazu, deine Prozesse zu professionalisieren. Das Schöne daran ist, dass deine Nutzer dir vertrauen können, und Vertrauen ist Gold wert im digitalen Marketing. Bleib also entspannt, aber agiere besonnen und immer im Sinne deiner Kunden. Dann steht erfolgreichen Kampagnen nichts im Weg!